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   BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16   

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https://dejure.org/2016,26121
BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16 (https://dejure.org/2016,26121)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2016 - 2 B 29.16 (https://dejure.org/2016,26121)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 2 B 29.16 (https://dejure.org/2016,26121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens wegen des Verdachts der Unterschlagung und Veruntreuung von Geldbeträgen

  • rechtsportal.de

    LDG NW § 55 Abs. 1 S. 1; LDG NW § 65 Abs. 1 S. 1
    Einleitung eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens wegen des Verdachts der Unterschlagung und Veruntreuung von Geldbeträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16
    Zwar leitet die Beschwerde aus dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 (- 2 C 50.13 - NVwZ-RR 2016, 421 Rn. 17) den Rechtssatz ab, dass bei einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat die Vorgabe einer Regeldisziplinarmaßnahme angesichts der Variationsbreite der Begehungsformen nicht möglich sei und dass ein wie auch immer gearteter Schematismus sich hier in besonderer Weise verbiete.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 29.16
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 2 B 182/17

    Stellenbesetzung; personalwirtschaftliche Kriterien; Laufbahnwechsel

    2009, S. 240 (vgl. Senatsbeschl. v. 16. Februar 2016 - 2 B 29/16 -, n. v.).
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